Stürzt eine Radfahrerin, weil eine entgegenkommende Autofahrerin den Abstand von 1 m nicht einhält, so haftet die Autofahrerin. Eine Autofahrerin kam einer Gruppe von Fahrradfahrer auf einem etwa 2,50 m…
Stürzt eine Radfahrerin, weil eine entgegenkommende Autofahrerin den Abstand von 1 m nicht einhält, so haftet die Autofahrerin. Eine Autofahrerin kam einer Gruppe von Fahrradfahrer auf einem etwa 2,50 m…