Muss ein Dienstwagen nach sechs Wochen Krankheit herausgegeben werden?
Rückgabe des Dienstwagens
Ja, der Dienstwagen muss nach sechs Wochen Krankheit zurückgegeben werden, so entschied das BAG ( Urteil vom 14.12.2010, 9 AZR 631/09). Da die Überlassung des
Dienstwagens einen Sachbezug darstellt. Demzufolge hat der Arbeitnehmer nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung auch keinen Anspruch mehr auf den Dienstwagen.
1% Regelung
Sofern der Arbeitnehmer das Fahrzeug nicht herausgibt bzw. der Arbeitgeber es ihm weiterhin überlässt, gilt auch die 1% Dienstwagenregelung weiter. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer keinen Lohn erhält, aber für den Dienstwagen Steuer zahlen muss.
Fahrzeug muss vom Arbeitgeber abgeholt werden
Nach Ansicht des LAG Berlin.-Brandenburg vom 6. Februar 2013; Az.: 10 Ta 31/13 handelt es sich bei dem Herausgabeanspruch des Arbeitgebers für den Dienstwagen um eine sogenannte Holschuld. Das Fahrzeug ist daher nicht vom Arbeitnehmer zurückzubringen, sondern vom Arbeitgeber abzuholen.
© Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz