Auch im freien Wettbewerb ist nicht alles erlaubt, was einem Unternehmen vor seinen Konkurrenten Vorteile verschafft. Es sind bestimmte Grenzen einzuhalten, die im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geregelt sind. Das Wettbewerbsrecht soll einen fairer wirtschaftlicher Wettbewerb unter Vermeidung marktbeherrschender Zusammenschlüsse sichern. Manchmal allerdings verbirgt sich dahinter leider nur ein Geschäft mit Abmahnkosten.
Sie vertreiben Ihr Produkt oder ihre Dienstleistung in hoher Qualität zu einem konkurrenzlos guten Preis und werben damit im Internet? Vor dem Zeitalter des Internets war die Gefahr, abgemahnt zu werden recht gering. Dies ist heute ganz anders. Deshalb ist es umso wichtiger, Ihre Werbemaßnahmen rechtlich prüfen zu lassen.
Gründe für einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht
Die Verwendung von Google-Analytics ist tatsächlich im Hinblick auf datenschutzrechtliche Erfordernisse nicht ganz unproblematisch sein. Seit September 2011 gibt es nunmehr ein Übereinkommen zwischen Google-Analytics und dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz, das eine datenschutzkonforme Ausgestaltung des Analyseverfahren ermöglicht. Was Sie als Websitenbetreiber beachten müssen finden Sie unter Datenschutz Google-Analytics