Das Gesellschaftsrecht befasst sich mit den verschiedenen Gesellschaftsformen wie z.B. GbR, GmbH, OHG usw.
Eine gute Idee, viel Energie und auch ein wenig Mut und schon kann es losgehen, die Gründung eines eigenen Unternehmens. Damit man nicht ganz so alleine steht, hat man auch noch einen Freund gefunden, der die gleichen Ziele hat und zusammen hat man auch das ausreichende Startkapital. Doch wofür braucht man einen Vertrag, man ist sich doch einig und außerdem befreundet. Einige vertrauen darauf, dass der Steuerberater einem schon das richtige Formular gegeben hat und verzichten auf einen Rechtsanwalt.
Checkliste für Gesellschaftsverträge
Dabei gibt es viele Dinge, die zuvor bedacht werden sollten. Vieles wird zwar im Gesetz geregelt wie z.B. bei der BGB-Gesellschaft, doch Wichtiges nicht. Die folgende “Checkliste” sollte jeder einmal durchgehen:
Haftungsbegrenzung und Gesellschaftsrecht
Sowohl bei der BGB-Gesellschaft, als auch bei der OHG oder der Komplementär der KG haften die Gesellschafter für alle Forderungen gegenüber der Gesellschaft unmittelbar mit ihrem gesamten Privatvermögen. Eine Haftungsbegrenzung ist lediglich bei der GmbH, der Unternehmergesellschaft (haftungsbegrenzt) oder auch für den Kommanditisten in der KG möglich.
Vertretung im Gesellschaftsrecht
Gesetzlich ist vorgesehen, dass die Geschäftsführung und damit auch die Vertretung den Gesellschaftern gemeinschaftlich zusteht, d.h. für jeden Vertragsabschluss sind alle Gesellschafter erforderlich. Da dies im normalen Geschäftsverkehr nicht unbedingt zweckmäßig ist, kann dies auf verschiedenste Weise geregelt werden.
Ausscheiden
Es ist grundsätzlich zu bedenken, welche Folgen hat die Kündigung oder der Tod eines Gesellschafters. Das Gesetz sieht die Auflösung vor. Soll es jedem Gesellschafter möglich sein, die Gesellschaft jederzeit, d.h. auch kurz nach der Gründung, ohne besondere Kündigungsfrist zu kündigen? Wie soll die Abfindung eines Gesellschafters geregelt werden, der ausscheidet? Gerade dies ist oft sehr wichtig, weil der Gesellschafter der Gesellschaft liquide Mittel entzieht. Oft sind sie gar nicht in der Lage ihn abzufinden, dann wäre die Liquidation der Gesellschaft die Folge. Auch hier gibt es aber eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten.
Aufgaben- und Gewinnverteilung im Gesellschaftsrecht
Grundsätzlich sollten sich die Gesellschafter vorher überlegen, wer welche Aufgaben übernimmt: wie zum Beispiel die Buchhaltung, Korrespondenz, Rechnungsstellung usw. Auch wenn man am Anfang davon ausgeht, dass man sich die Arbeit schon aufteilen wird, kann es schnell zu Meinungsverschiedenheiten kommen. Gleiches gilt natürlich um so mehr über die Gewinnverteilung.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Seit 1.11.2008 gibt es eine Mini-GmbH die sogenannten
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). In erste Linie dient diese Gesellschaft dazu Existenzgründungen in Deutschland zu erleichtern und Abwanderung in die englisches Limited zu verhindern.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist in dem Sinne keine eigene Gesellschaftsform, sondern eine GmbH für die Sondervorschriften gelten. Mehr