Manchmal bleibt es einem Käufer nicht erspart, als vom Autokaufvertrag zurückzutreten.
Nicht nur beim Gebrauchtwagenkauf kommt es vor, dass ein mangelhaftes Fahrzeug übergeben wird, sondern natürlich auch bei Neuwagen. Die Mängel können vielfältiger Art sein.
So hatte das OLG Celle in einem von mir für meinen Mandanten geführten Verfahren über einen Fall zu entscheiden, in dem der Verkäufer versehentlich meinem Mandanten nicht den gekauften Ford S-Max mit 140 PS geliefert, sondern einen Ford S-Max mit 163 PS übergeben. Mein Mandant beanstandete dies umgehend, da er bei dem gelieferten Fahrzeug eine deutlich höhere Versicherungsprämie zu zahlen hätte. Das Gericht bejahte eine schuldhafte Pflichtverletzung des Verkäufers. Mein Mandat war berechtigt, das ausgelieferte Fahrzeug gegen volle Kaufpreiserstattung zurückzugeben. Ferner bejahte das OLG die Erstattung vergeblicher Aufwendungen gemäß § 284 BGB wie z.B.:
- An- und Abmeldekosten für das Fahrzeug
- Kosten für die Fahrten zum Händler
- Kosten für eine sogenannte Anschlussgarantie
Verzinsung des Kaufpreises
Der Verkäufer hatte auch den erhaltenen Kaufpreis zu verzinsen, wobei das Gericht einen Zinssatz von 4 % im Hinblick auf das niedrige Zinsniveau angenommen hat.
Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren
Das OLG bestätigte ferner, dass der Verkäufer dem Käufer unabhängig vom Verzug die Kosten für einen Rechtsanwalt zu erstatten hat. Da der Verkäufer das Fahrzeug nicht sofort anstandslos zurückgenommen hat, sondern den Käufer versuchte hinzuhalten, war der Käufer berechtigt, einen Anwalt zu beauftragen. Der Verkäufer war verpflichtet, die Anwaltsgebühren zu erstatten. Dies erfreute ihn nicht gerade.
Nicht ohne einen Anwalt beim Rücktritt vom Autokaufvertrag
Nach meinen Erfahrungen sind Käufer gut beraten, wenn sie vom Kaufvertrag zurücktreten wollen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Insbesondere, wenn ein anderes Fahrzeug in Zahlung gegeben wurde oder eine Finanzierung zugrunde lag. Hier gewähren die Autoverkäufer in den seltensten Fällen dem Käufer ihre vollständigen Rechte. Oft lassen die Verkäufer einen Rücktritt vom Autokaufvertrag gar nicht zu und lehnen diesen ab.
© Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz