Vermehrt kommen Arbeitnehmer zu mir in die Kanzlei, die bereits seit geraumer Zeit arbeitsunfähig krankgeschrieben sind und einen längeren Leidensweg hinter sich haben. Hintergrund ist sogenanntes Mobbing. Das Bundesarbeitsgericht definiert Mobbing als das „systematische Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern untereinander oder durch Vorgesetzte“.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, hiergegen vorzugehen, wobei es natürlich darauf ankommt, ob das Mobbing von Kollegen, Vorgesetzten oder gar dem Arbeitgeber selbst ausgeht.
Den Arbeitgeber trifft eine Fürsorgepflicht, d.h. er darf selber nicht mobben und muss Mobbing bei seinen Mitarbeitern unterbinden. Oft ist allerdings schon viel Zeit vergangen, wenn sich die Betroffenen an mich wenden, so dass es vielfach aus tatsächlichen Gründen schwierig ist, noch etwas zu retten. Dies muss im Einzelfall geprüft werden.
Sofern Gespräche und Mediation nicht mehr helfen, kann natürlich auch gegen das Mobbing geklagte werden. Dabei steht der Arbeitnehmer aber vor der schwierigen Situation, alles akribisch genau darzulegen und zu beweisen. In der Praxis ist es daher sehr schwer, ausschließlich mit rechtlichen Mitteln gegen Mobbingstrategien vorzugehen. Auch Schadenersatzansprüche geltend zu machen, ist nicht einfach, denn der Betroffene muss einen Schaden zunächst beziffern.
Oft wollen die Betroffenen nur noch das Unternehmen verlassen, aber auch hierbei kann Unterstützung sehr wichtig sein, damit es zum einen nicht zu einer Sperre beim Arbeitslosengeld kommt und zum anderen sollte geprüft werden, ob möglicherweise eine Abfindung herausgehandelt werden kann. Dies ist vom Einzelfall abhängig.
Betroffen sind daher gut beraten, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
© Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz