Ärger mit dem Telefonanbieter ist schon nervenaufreibend genug, aber wenn man plötzlich keine Wohnung mehr bekommt, der Handyvertrag abgelehnt wird und die finanzierende Bank sich meldet? Dann hat es offenbar einen negativen Schufaeintrag – oft durch ein vom Telefonanbieter beauftragtes Inkassounternehmen -gegeben.
Achtung bei Inkassounternehmen
Spätestens wenn ein Inkassounternehmen im Spiel ist, muss aufgepasst werden. Dringend notwendig ist, dass man zumindest einmal nachweisbar der Forderung auch dem Inkassounternehmen gegenüber widerspricht. Diese sind nämlich sehr schnell dabei und lassen die Forderung bei der Schufa eintragen.
So hat die Infoscore Forderungsmanagement GmbH für Vodafone GmbH bei meiner Mandantin eine offene Forderung von 998 € in ihre Schufadatei eintragen lassen. Zu Unrecht, da zwischen meiner Mandantin und Vodafone GmbH aufgrund eines wirksamen Rücktritts kein Vertrag zustande gekommen war.
Berechtigt wäre der Eintrag dann, wenn zuvor zwei Mahnungen erfolgt sind, in denen eine Frist gesetzt wurde und auf den drohen Schufaeintrag hingewiesen wurde und den Mahnungen nicht widersprochen wurde.
Schufaauskunft einholen
Daher empfehle ich in solchen Fällen dringend, einen Schufaauszug zu beantragen. Den Auszug können Sie hier kostenlosen bestellen:
https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3
achten Sie darauf, dass Sie den kostenfreien nach dem Datenschutzgesetz bestellen. Diesen können Sie einmal im Jahr kostenfrei anfordern. Dies empfielt sich jedes Jahr.
Wenn Sie nach Einsicht des Auszuges feststellen, dass ein unberechtigter Eintrag vorliegt, hilft es nach meinen Erfahrungen wenig, sich an die Schufa zu wenden. Diese verweisen auf den Veranlasser des Eintrages. Wenn Sie sich selbst an das Unternehmen wenden, vergehen Monate – meist ohne einen Erfolg. Dann ist aber kostbare Zeit vergangen, da der Eintrag im schnellen gerichtlichen Verfahren nur innerhalb der Monatsfrist nach Kenntnis durchsetzbar ist. Dies kann in der Regel nur ein Anwalt.
Löschung eines Schufaeintrages
Aus diesem Grund empfiehlt es sich unbedingt, sofort einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. Bei einem unberechtigten Eintrag muss das Unternehmen Ihnen auch die Anwaltsgebühren erstatten. Diese klage ich auch notfalls für Sie ein.
Bei meiner Mandantin hat Vodafone innerhalb von 48 Stunden nach meiner Aufforderung und eines Telefongespräches die Löschung veranlasst. Eine Woche später hat Vodafone meine Gebühren überwiesen.
© Rechtsanwältin Pirko Silke Lehmitz